Blog - Seite 62 von 114 - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Die Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh lädt zu einem musikalischen Gottesdient am Sonntag, 7. Juni 2020 um 18.00 Uhr in die Martin-Luther-Kirche Gütersloh ein.

Sophie Salzmann (12 Jahre), Sängerin der Choralsingschule trägt an diesem Abend zwei Lieder von Johann  Sebastian Bach und Johannes Brahms vor.  Die 12 –jährige Sängerin Sophie Salzmann, die seit ihrem 7. Lebensjahr in der Choralsingschule Gütersloh, dem Kinderchor der Evangelischen Kirchengemeinde singt, wird von  Bettina Pieck, Sängerin im Rundfunkchor Berlin unterrichtet.

Des Weiteren spielt Orpheus Jeremia Bothmann auf der Posaune eine Sonate von Benedetto Marcello. Er hat im letzten Jahr beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ in Halle / Saale den 3. Preis in der Duowertung Posaune / Klavier errungen und war auch in diesem Jahr beim Regionalwettbewerb bereits wieder auf der Siegerstraße. Orpheus Jeremia Bothmann wird von Eckard Vincke an der Kreismusikschule Gütersloh unterrichtet.

Zum Einzug und Auszug des Gottesdienstes werden die Klänge eines festlichen Orgelspiels mit Werken von Johann Sebastian Bach und Theodore Dubois zu hören sein. Kirchenmusikdirektor Sigmund Bothmann spielt an diesem Abend die Orgel.

Pfarrerin Wiebke Heine zelebriert die Liturgie, Prof. Dr. Rolf Wischnath hält die Predigt. Da am Eingang wegen der Coronaschutz-Verordnung die Namen der GemeindemitgliederInnen und BesucherInnen des Gottesdienstes aufgenommen werden müssen, bitten die Verantwortlichen um rechtzeitiges Erscheinen.

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Gemeinsame Gottesdienste können wegen der Corona-Schutzmaßnahmen derzeit nicht stattfinden. Eine wachsende Zahl von Menschen nimmt deshalb an Gottesdiensten über Radio, Fernsehen oder das Internet teil. Gerade jetzt sind gute Worte des Glaubens wichtig. Viele wünschen sich auch eine Möglichkeit, über die Gottesdienstkollekte Not zu lindern und an wichtigen Aufgaben mitzuwirken.

 

Wer per Überweisungsträger oder eigenem Homebanking überweisen möchte, kann dies mit folgenden Angaben tun:

Empfänger: Ev. Kirchengemeinde Gütersloh
IBAN DE25 4785 0065 0000 8507 60
Verwendungszweck: Kollekte wofür  + Kollekte vom + DatumsangabE

Folgende Regeln gelten für Gottesdienste in der Kirche:

  • Der Abstand zwischen zwei Personen beträgt zwischen anderthalb und zwei Meter in jede Richtung, entsprechend sind die Plätze in der Kirche markiert. Wer zu einem Hausstand gehört, sitzt nebeneinander auf einem extra markierten „Doppelplatz“.
  • Die Emporen in der Kirche werden nicht genutzt.
  • Auf diese Weise reduziert sich die Zahl der Plätze in den Kirchen wie folgt:

Apostelkirche: 60 Personen
Erlöserkiche: 48 Personen
Evangeliumskirche: 61 Personen
Johanneskirche: 40 Personen
Matthäuskirche: 50 Personen
Martin-Luther-Kirche: 80 Personen
Zum Guten Hirten: 58 Personen

So viele Personen dürfen maximal am Gottesdienst teilnehmen.

  •  Das Betreten und Verlassen der Kirche geschieht durch zwei verschiedene Türen. Achten Sie bitte beim Betreten und Verlassen der Kirche auf die entsprechenden Abstände.
  • Besucherinnen und Besucher desinfizieren sich vor der Kirchentür die Hände. Dazu wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher in eine Liste eingetragen. Die Anwesenheitsliste können Sie sich bereits vorab herunterladen, zuhause ausfüllen und zum Gottesdienst mitbringen.
    • Download > Anwesenheitsliste Kirche
    • Die Anwesenheitsliste wird vier Wochen lang im Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde aufbewahrt und danach vernichtet. 
  • Die GottesdienstbesucherInnen und -besucher tragen einen Mund-Nasen-Schutz und sind gebeten, diesen mitzubringen.
  • Auf Berührungen wie Händedruck zur Begrüßung oder Friedensgruß wird verzichtet.
  • Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt.
  • Das gemeinsame Singen bringt besondere Infektionsrisiken mit sich und unterbleibt deshalb.
    Auch der Chor/Posaunenchor kommt aus diesem Grund im Gottesdienst derzeit nicht zum Einsatz.
  • Das Abendmahl entfällt.
  • GottesdienstbesucherInnen sollen 15min vor Beginn des Gottesdienstes eintreffen.

 

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