Zukunftsprozess Archive - Seite 2 von 2 - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Zwei Jahre hat das Presbyterium als Leitungsgremium der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh intensiv über die zukünftige Gestalt der Kirchengemeinde beraten. Immer wieder wurden Überlegungen, Zwischenschritte und Szenarien öffentlich gemacht. Aus der Gemeinde, von Gruppen und Einzelnen, aber auch von Menschen jenseits der Kirchengemeinde kamen wertvolle Anregungen, die das Presbyterium aufgenommen und bedacht hat.

In einer Klausurtagung am 10. September 2022 hat das Presbyterium einen weiteren Schritt in Rahmen seines Zukunftsprozesses unternommen und wesentliche Entscheidungen für die Zukunft getroffen. Dabei ist das Jahr 2032 im Blick. Bis dahin sollen folgende Vorhaben umgesetzt sein:

  1. Konzentration auf Schwerpunkte
  • Die Ressourcen der Evangelischen Kirchengemeinde reichen künftig nicht mehr aus, die Arbeit wie bisher an allen kirchlichen Standorten und in allen Arbeitsgebieten weiter zu führen. Statt sich in ständigem Rückzug zu erschöpfen, setzt die Evangelische Kirchengemeinde künftig Schwerpunkte für ihre Arbeit. Sie möchte das, was sie macht, gut und mit ausreichender Ausstattung tun. Dafür muss sie anderes lassen. Und: sie möchte Freiräume für kirchliche Neuaufbrüche schaffen.
  • An den kirchlichen Orten, die sie behält, wird die Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh jeweils einen oder mehrere Schwerpunkte setzen und mit personalen und finanziellen Ressourcen ausstatten: An der Martin-Lutherkirche sollen Stadtkirchenarbeit und Musik einen Schwerpunkt bilden, an der Erlöserkirche in Verbindung mit dem CVJM-Haus die Konfi- und Jugendarbeit und an der Matthäuskirche die Familienarbeit.
  • An diesen kirchlichen Orten kann und soll sich dann selbstorganisiert weiteres kirchliches Leben, Gruppen und Initiativen andocken.
  • Es wird in der zukünftigen Struktur der Evangelischen Kirchengemeinde keine Gemeinderegionen mehr geben. Gleichwohl bleibt es bei einer Zuordnung von Gemeindegliedern zu Pfarrpersonen in Seelsorgebezirken.

 

2.  Aufgeben der Nutzung und Finanzierung kirchlicher Standorte

  • Die Evangelische Kirchengemeinde hat das Ziel, bis 2032 die folgenden Standorte nicht mehr in eigener Verantwortung zu nutzen und aus Haushaltsmitteln zu bezahlen: Apostelkirche, Johanneskirche, Kirche zum Guten Hirten (für die Evangeliumskirche wird überlegt, ob sie als Columbarium genutzt werden kann). Diese Entscheidung ist schmerzlich und erfordert Begleitung und Trauerarbeit der davon besonders betroffenen Menschen.
  • Was zu welchem Zeitpunkt mit den Gebäuden geschehen wird, welche Formen einer Nachnutzung möglich sind und wie Übergänge gestaltet werden: all das soll in einer Umsetzungsphase sorgfältig und im Dialog mit den Betroffenen erarbeitet werden. Dies wird der nächste Schritt im Zukunftsprozess sein. Beteiligung aus der Stadtgesellschaft ist erwünscht.

 

3. Neuaufbruch in der Bewegung zu den Menschen

  • Die Evangelische Kirchengemeinde möchte Initiativen kirchlichen Lebens in den Stadtteilen unterstützen. Orte dafür können Kindergärten, Schulen, Vereinsheime und andere Häuser sein. Eine Kooperation mit anderen Konfessionen, Religionen und Initiativen ist dabei ausdrücklich gewünscht. Ebenso die kreative Mitarbeit möglichst vieler Menschen vor Ort.

Wir freuen uns über Rückmeldungen, Fragen, Ideen im Gespräch oder  unter der mail-Adresse: zukunft@ekgt.de

Hier finden Sie die Sammlung von Resonanzen auf unsere Zukunftsmodelle Mai - Juli 2022:

Die Öffentlichkeit war aufgerufen, bis zum 15. Juli Rückmeldungen zu den auf dieser Seite vorgestellten Zukunftsmodellen zu geben.

Diese Rückmeldungen wurden in einer Datei zusammengefasst, diese finden Sie hier.

Am  10.September 2022 entscheidet das Presbyterium über die zukünftige Gestalt der ev. Kirchengemeinde Gütersloh.

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