Friedhöfe Archive - Seite 2 von 2 - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Auf allen Friedhöfen der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh werden Erdbestattungen im Sarg und Urnenbeisetzungen angeboten. (siehe auch Grabarten und Friedhofssatzung)
Nach der Friedhofssatzung dürfen auf ein Grab für eine Erdbestattung (Größe ca. 1,25m x 2,50m) entweder ein Sarg und darauf max. zwei Urnen oder wenn keine Erdbestattung vorgenommen wurde, drei Urnen beigesetzt werden. Sollen zwei Erdbestattungen innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren (Ruhezeit*) in einem Wahlgrab vorgenommen werden, müssen Nutzungsrechte* an zwei Gräbern (Stellen) für Erdbestattungen (umgangssprachlich: "Familiengrab") erworben werden.

Auf den Friedhöfen werden laut Friedhofssatzung Nutzungsrechte vergeben an: (Bitte beachten Sie die langfristige Aufgabe des Johannesfriedhofs - Schließungsbeschluss vom 16.12.2016 )

a) Reihengrabstätten für Erdbestattungen (für Erwachsene und Kinder) mit Gestaltungsvorschriften
b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit Gestaltungsvorschriften
c) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen ohne Gestaltungsvorschriften
d) Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften
e) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten1
f) Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten2

Nutzungsrechte erwerben

Hinterbliebene und interessierte Personen, die Nutzungsrechte an einer Grabstätte auf den evangelischen Friedhöfen erwerben möchten oder übernehmen, werden in einem persönlichen Gespräch durch die Friedhofsmitarbeiter (auf den Friedhöfen direkt oder in der Friedhofsverwaltung) individuell beraten.

Anmerkungen

  1. Partnerwahlgräber für Erdbestattungen, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung der Grabstätte und die Friedhofsunterhaltungsgebühr eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit.
  2. Urnengemeinschaftsgräber, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung und die FUG eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
 

Ein Kind während der Schwangerschaft zu verlieren ist eine sehr schmerzliche Erfahrung. Und jedes menschliche Leben, wie klein auch immer es sein mag, hat ein Recht darauf, würdevoll bestattet zu werden.

Alle Kinder, die vor oder während der Geburt im Klinikum Gütersloh gestorben sind und nicht individuell bestattet wurden, werden auf dem neuen evangelischen Friedhof in Gütersloh beigesetzt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klinikseelsorgerin, Tel: 0521/ 943-7775

Die Gütersloher Friedhöfe - Ein Ort der Hoffnung

„Ich lebe, und ihr sollt auch leben.“
Jesus im Johannesevangelium Kapitel  14, Vers 19 (Die  Bibel)
Unsere evangelischen Friedhöfe sollen für Sie Orte der Trauer und der Hoffnung, Orte der Erinnerung und Orte der Verkündigung sein.
Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema Ort der Hoffnung: https://www.ort-der-hoffnung.de/
Oder im Dossier der Evangelischen Kirche von Westfalen: https://www.ekgt.de/inhalt/uploads/2019/03/dossier_friedhof_Ort-der-Hoffnung.pdf
Trauer ist individuell. Jeder soll die Möglichkeit haben, auf seine Weise zu trauern und sein Grab zu gestalten. Daher gibt es Grabfelder auf dem Neuen Friedhof für die nur die Friedhofssatzung gilt. Hier ist vieles möglich, solange es nicht den Sicherheitsbestimmungen widerspricht. Aber auch die Förderung der Gemeinschaft durch Bänke, kleine Plätze und die Gemeinschaftsgrabanlagen auf dem Friedhof ist uns ein Anliegen. Geteiltes Leid ist halbes Leid.

Die Friedhöfe: Öffnungszeiten

Die Friedhöfe sind für Besucher während der an den Eingängen ausgehängten Zeiten geöffnet.
Aus einem wichtigen Grund kann der Besuch vorübergehend eingeschränkt sein.

Friedhofsverwaltung

Telefonisch erreichbar von

Montag - Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Für individuelle Beratungen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Friedhofstraße 44-46

33330 Gütersloh

Friefhofsverwaltung@ekgt.de

Telefon: 05241-21175-75
Fax: 05241-21175-70

Neuer Stadtfriedhof/Alter Stadfriedhof

Friedhofstraße 44-46

33330 Gütersloh

Johannesfriedhof

Büro: nach Vereinbarung
Herzebrocker Straße 238 (An der Kapelle)

33334 Gütersloh

Telefon: 05241-21175-75
Fax: 05241-21175-70

Besondere Orte auf den Friedhöfen

Unsere Friedhöfe beherbergen neben den normalen Grabstätten einige besondere Orte. Wenn Sie sich darüber informieren wollen, finden Sie hier weitere Texte und Fotos:
Kriegsgräber

Friedhofsverwaltung

Dipl.-Ing. Susanne Laab
Friedhofsleitung, Beratung in Sonderfällen, Öffentlichkeitsarbeit für den Friedhof, Bestattungsberatung, Grabvergaben, Zuarbeit für Fachausschuss, Freiflächen und Grabstätten-Planung, Personalverantwortliche
Katharina Ehrlichmann
Allgemeine Beratung, Grabmalanträge, Bestattungsbuch, Vertretung Bestattungsanmeldung
Wolfgang Hammelbeck (Friedhofsgärtnerei)
Grabpflege (privatwirtschaftlich), Grabgestaltung, Grabpflege (Jahres- und Dauergrabpflege), Gießpflege
Lennart Runge
Friedhofsvorarbeiter, Grabvergaben, Friedhofsunterhaltungsleistungen, Abnahme Grabmale vor Aufstellung, Stellvertretender Ansprechpartner für Friedhofsleiterin
Ines Schnauber
Bestattungen, Allgemeine Beratung, Bestattungsanmeldungen bis abschließender Gebührenbescheid, Grabrückgaben bei Bestattungen

Evangelischer Friedhof Gütersloh

Friedhofstraße 44
33330 Gütersloh

Telefon: 05241 21175- 75

E-Mail/Kontakt

Öffnungszeiten

Telefonisch ist die Friedhofsverwaltung von Montag bis Freitag von 8.30-12.30 Uhr unter 05241/21175-75  erreichbar.

Für Beratungen vor Ort oder am Grab  vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Unter der E-Mail Adresse friedhofsverwaltung@ekgt.de sind wir weiterhin für Sie erreichbar.

Back to top