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Friedhöfe Archive - Seite 2 von 2 - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh
Auf allen Friedhöfen der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh werden Erdbestattungen im Sarg und Urnenbeisetzungen angeboten. (siehe auch Grabarten und Friedhofssatzung)
Nach der Friedhofssatzung dürfen auf ein Grab für eine Erdbestattung (Größe ca. 1,25m x 2,50m) entweder ein Sarg und darauf max. zwei Urnen oder wenn keine Erdbestattung vorgenommen wurde, drei Urnen beigesetzt werden. Sollen zwei Erdbestattungen innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren (Ruhezeit*) in einem Wahlgrab vorgenommen werden, müssen Nutzungsrechte* an zwei Gräbern (Stellen) für Erdbestattungen (umgangssprachlich: "Familiengrab") erworben werden.
Auf den Friedhöfen werden laut Friedhofssatzung Nutzungsrechte vergeben an: (Bitte beachten Sie die langfristige Aufgabe des Johannesfriedhofs - Schließungsbeschluss vom 16.12.2016 )
a) | Reihengrabstätten für Erdbestattungen (für Erwachsene und Kinder) mit Gestaltungsvorschriften |
b) | Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit Gestaltungsvorschriften |
c) | Wahlgrabstätten für Erdbestattungen ohne Gestaltungsvorschriften |
d) | Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften |
e) | Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten1 |
f) | Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten2 |
Hinterbliebene und interessierte Personen, die Nutzungsrechte an einer Grabstätte auf den evangelischen Friedhöfen erwerben möchten oder übernehmen, werden in einem persönlichen Gespräch durch die Friedhofsmitarbeiter (auf den Friedhöfen direkt oder in der Friedhofsverwaltung) individuell beraten.
Ein Kind während der Schwangerschaft zu verlieren ist eine sehr schmerzliche Erfahrung. Und jedes menschliche Leben, wie klein auch immer es sein mag, hat ein Recht darauf, würdevoll bestattet zu werden.
Alle Kinder, die vor oder während der Geburt im Klinikum Gütersloh gestorben sind und nicht individuell bestattet wurden, werden auf dem neuen evangelischen Friedhof in Gütersloh beigesetzt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klinikseelsorgerin, Tel: 0521/ 943-7775
„Ich lebe, und ihr sollt auch leben.“Jesus im Johannesevangelium Kapitel 14, Vers 19 (Die Bibel)
Die Friedhöfe sind für Besucher während der an den Eingängen ausgehängten Zeiten geöffnet.
Aus einem wichtigen Grund kann der Besuch vorübergehend eingeschränkt sein.
Telefonisch erreichbar von
Montag - Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Für individuelle Beratungen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Friedhofstraße 44-46
33330 Gütersloh
Friefhofsverwaltung@ekgt.de
Telefon: 05241-21175-75
Fax: 05241-21175-70
Friedhofstraße 44-46
33330 Gütersloh
Büro: nach Vereinbarung
Herzebrocker Straße 238 (An der Kapelle)
33334 Gütersloh
Telefon: 05241-21175-75
Fax: 05241-21175-70
Unsere Friedhöfe beherbergen neben den normalen Grabstätten einige besondere Orte. Wenn Sie sich darüber informieren wollen, finden Sie hier weitere Texte und Fotos:
Kriegsgräber
Friedhofstraße 44
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 21175- 75
Telefonisch ist die Friedhofsverwaltung von Montag bis Freitag von 8.30-12.30 Uhr unter 05241/21175-75 erreichbar.
Für Beratungen vor Ort oder am Grab vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Unter der E-Mail Adresse friedhofsverwaltung@ekgt.de sind wir weiterhin für Sie erreichbar.
Um Menschenansammlungen zu vermeiden, werden ab sofort für dringend notwendige Erledigungen nur noch Termine vergeben. Diese sind vorab mit dem Gemeindebüro Rufnummer 05241 - 22292-0 oder per E-Mail gemeindebuero@ekgt.de und dem Büro für Amtshandlungen (Taufen & Trauungen) Rufnummer 05241- 22292-53 oder per E-Mail amtshandlungen@ekgt.de zu vereinbaren.V
Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh
Königstr. 6
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 22292-0
E-Mail: gemeindebuero@ekgt.de